Jugend musiziert Niedersachsen

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Jumu & Schule

Die herausragenden Leistungen beim Wettbewerb Jugend musiziert sollten auch in den allgemeinbildenden Schule Anerkennung erhalten. Es ist möglich, dass die Teilnahme bei Jugend musiziert im Zeugnis eingetragen wird.

Dazu ist es erforderlich, dass die Teilnehmenden ihre Musiklehrer:innen oder – falls kein Musikunterricht erteilt wird – ihre Klassenlehrer:innen rechtzeitig vor den Zeugnisterminen unter Vorlage der Teilnahmeurkunde auf diese Eintragung hinweisen. Bei Unklarheiten kann auf den Zeugniserlass für die allgemeinbildenden Schulen (Punkt 4.3.2) verwiesen werden. Das Niedersächsische Kultusministerium unterstützt außerdem den Gedanken, die Wettbewerbsleistung Jugend musiziert in der Musikzensur zu berücksichtigen.

Des Weiteren besteht die Möglichkeit, eine besonders erfolgreiche Teilnahme (heißt: mindestens 21 Punkte) am Landeswettbewerb Jugend musiziert als „Besondere Lernleistung“ (BLL) in die Abiturnote einzubringen. Die BLL ersetzt dabei die schriftliche Prüfung im 4. Prüfungsfach und setzt sich aus dem Wertungsspiel, einer schriftlichen Dokumentation sowie einem Kolloquium zusammen. Allerdings ist die Wahl einer BLL nur dann möglich, wenn auch bei Wegfall des 4. Prüfungsfaches in der Abiturprüfung alle Prüfungsanforderungen des Abiturs erfüllt sind. Diese Voraussetzungen sind in jedem Einzelfall mit den zuständigen Oberstufenkoordinator:innen zu prüfen, und zwar am besten schon vor dem Eintritt in die Qualifikationsstufe, spätestens aber am Ende des 2. Semesters. Sollte eine BLL ausgeschlossen sein, wäre eine schriftliche oder mündliche Abiturprüfung im Fach Musik mit fachpraktischem Anteil eine Alternative, sofern die Schule Musik als Abiturfach anbietet.

Grundsätzlich sind folgende Termine zu beachten: Die Meldungen zur „Besonderen Lernleistung“ müssen in der jeweiligen Schule spätestens bis zum Ende des 2. Semesters erfolgen. Die „Besondere Lernleistung“ kann im niedersächsischen Landeswettbewerb abgelegt werden, wenn sich der/die Jugend-Musiziert-Teilnehmende im 2. oder 4. Semester befindet. Dabei ist im 4. Semester die jeweilige Koordination mit den Abiturprüfungsterminen zu beachten. Weiterführende Informationen über die gültigen Bestimmungen gibt es beim Landesausschuss Jugend musiziert sowie den Musiklehrer:innen und Oberstufenkoordinator:innen der Schulen.

Die schriftliche Beantragung der BLL beim Landesausschuss Jugend musiziert erfolgt über die jeweilige Schule und muss bis zum 12.2. eines Jahres beim Landesausschuss vorliegen. Hierzu nutzen Sie bitte untenstehende Adresse des Landesmusikrats Niedersachsen e.V.

Landesmusikrat Niedersachsen e. V.
Arnswaldtstr. 28
30159 Hannover

Beim Landeswettbewerb Jugend musiziert wird dann eine DVD-Dokumentation des Wertungsspiels für die Einbringung ins Abitur angefertigt.